Yannic Wächter
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Gesetzlich Pflicht

Krankenversicherung (GKV oder PKV)

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Du bist entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert oder privat versichert (PKV). Die Wahl zwischen GKV und PKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. ab einer bestimmten Einkommensgrenze als Angestellter oder als Selbständiger). Der Wechsel in die PKV ist oft eine Einbahnstraße und sollte gut durchgerechnet sein, weil PKV-Beiträge im Alter überproportional steigen können. Rechtsgrundlage: §193 Abs. 3 VVG.

Worum geht's?

Die Krankenversicherung ist die Grundabsicherung für Arztbesuche, Medikamente, Heilbehandlungen und Krankenhausaufenthalte. In Deutschland gilt eine allgemeine Versicherungspflicht: jeder mit Wohnsitz hierzulande muss krankenversichert sein, entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV). Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip, dein Beitrag richtet sich nach dem Einkommen statt nach dem individuellen Gesundheitsrisiko. In der PKV zahlst du risikoadjustiert: Alter, Vorerkrankungen und gewählter Leistungsumfang bestimmen deinen Beitrag.

Wer braucht das?

Angestellte sind bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro brutto) gesetzlich pflichtversichert. Oberhalb dieser Grenze kannst du in die PKV wechseln. Selbständige, Freiberufler und Beamte haben meist freie Wahl zwischen GKV und PKV. Studenten bis 25 sind über die Familienversicherung mitversichert, danach studentische GKV-Tarife. Die Entscheidung hat lebenslange Wirkung, eine saubere Rechnung über mindestens 30 Jahre ist Pflicht.

Worauf du achten solltest

GKV: Beitragssatz ist weitgehend einheitlich (14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, 2026 im Schnitt 2,9 Prozent). Unterschiede entstehen über Bonusprogramme und Satzungsleistungen wie Osteopathie oder erweiterte Vorsorge. PKV: Entscheidend sind der Leistungsumfang im Vertrag, der Selbstbehalt, die Beitragsgarantie im Alter und die Kalkulation der Alterungsrückstellungen. Einmal PKV ist ein Zurück in die GKV ab 55 praktisch ausgeschlossen.

Was kostet das ungefähr?

GKV: 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens plus Zusatzbeitrag, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 Euro brutto pro Monat). PKV: stark variabel, als junger Angestellter mit Basis-Leistungen ab etwa 300 Euro monatlich, ausgebaute Tarife mit Chefarzt und Einzelzimmer schnell 500 bis 800 Euro. Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Hälfte.

Typische Fallstricke

Der häufigste Fehler ist der Wechsel in die PKV ohne Langfrist-Planung. Im Alter können die Beiträge erheblich steigen, gerade wenn Rücklagen fehlen oder der Tarif dünn kalkuliert ist. Umgekehrt: wer als Gutverdiener zu lange in der GKV bleibt, verschenkt potenziell hohe Altersrückstellungen. Achte bei PKV auf stabile Versicherer mit belastbaren Rückstellungen, nicht nur auf den Einstiegsbeitrag.

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